Verkehrsrecht

Meine Kanzlei unterstützt Sie in der Verteidigung gegen einen gegen Sie ergangenen Bußgeldbescheid oder gegen die Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Ebenso vertrete ich Ihre Rechte im Rahmen des Verkehrsstrafrechts gerade im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem drohenden Fahrverbot.

Bei Verkehrsunfällen ist es unerlässlich, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die Kosten der Anwaltsbeauftragung – bei feststehender Schuld des Unfallgegeners - Teil des von der gegnerischen Versicherung zu übernehmenden Schadens ist. Sie sollten auf keinen Fall die Regulierung dem Schadensmanagement der Versicherungen überlassen. Dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit letztendlich zu Ihren Lasten gehen.

  • Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld erhalten haben?
  • Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung / Geschwindigkeitsübertretung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, was nun?
  • Es droht ein Fahrverbot oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis - welche Verteidigung ist nun angeraten?
  • Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt - anwaltliche Hilfe ist unerlässlich! Was ist dringend zu beachten?
  • Sie haben als Geschädigter einen Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens. Welche anderen Schadenspositionen können noch ersetzt werden?
  • Wie sieht es aus mit Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Standkosten, Entsorgungskosten, Rückstufungsschaden, Kostenpauschale für Auslagen, Finanzierungskosten, Belohnungen für Unfallzeugen, Rechtsanwaltskosten, Kinderbetreuungskosten (Babysitter), Kleidungsschäden und Transportschäden?  
  • Haben Sie als Geschädigter oder Drittgeschädigter einen Anspruch auf Ersatz des sog. Personenschadens?
  • Wie sieht es in diesem Zusammenhang aus mit dem Mehrbedarf, Heilbehandlungskosten, Erwerbsschaden, Schmerzensgeld, entgangenem Unterhalt, Bestattungskosten und Haushaltsführungsschaden?
  • Können Sie einen eignen Sachverständigen beauftragen?

 
 


Nils Thöldtau
(Rechtsanwalt)

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