Arbeitsrecht |
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Neben der Beratung und Betreuung von Betriebsräten und Personalräten bietet meine Kanzlei eine weitumfassende individuelle Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vom Beginn der arbeitsrechtlichen Beziehung, dem Arbeitsvertrag und dessen Ausgestaltung als Vollzeit-, Teilzeit-, unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, über die rechtliche Überprüfung und Behandlung bestehender Vertragsverhältnisse (Abmahnungen, Gratifikationen), bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (fristlose außerordentliche oder fristgebundene ordentliche Kündigung, Kündigungsschutz), stets unter besonderer Beachtung von betriebsverfassungsrechtlicher und tarifrechtlicher Vorgaben. |
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Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers sind mannigfaltig und im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung sowie in Gesetzen geregelt. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstüzt Sie meine Kanzlei.
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Die Rechte des Arbeitgebers sind grundsätzlich stark eingeschränkt durch die zahlreichen gesetzlichen, tarifvertraglichen, richterlichen oder ungeschriebenen Vorgaben. Gerade deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Arbeitsverhältnisse und Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestaltet werden. Dabei unterstützt Sie meine Kanzlei zu jeden Zeitpunkt.
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Meine Kanzlei unterstützt und begleitet Sie bei allen Angelegenheiten der Betriebsratsgründung sowie während der späteren Betriebsratstätigkeit.
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Ebenso unterstützt Sie meine Kanzlei selbstverständlich bei eigenen Angelegenheiten als Personalrat.
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